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# § 11 Anforderungen und Prüfungsinhalte
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(1) Im Prüfungsteil Betriebs- und Unternehmensführung hat der Prüfling nachzuweisen, dass er wirtschaftliche, rechtliche und soziale Zusammenhänge im Betrieb erkennen, analysieren und beurteilen sowie Entwicklungsmöglichkeiten aufzeigen kann.
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(2) Die Prüfung erstreckt sich auf folgende Inhalte:
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1.Unternehmensformen,
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2.Rahmenbedingungen und Strukturen eines Baumpflegebetriebes,
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3.Marketing einschließlich Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit,
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4.Qualitätsmanagement und Controlling,
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5.Betriebs- und Arbeitsorganisation,
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6.Ausschreibungs- und Vergabewesen,
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7.Angebotserstellung, Auftragserfassung und -abwicklung,
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8.Abnahme von Dienstleistungen, Mängelansprüche,
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9.betriebswirtschaftliche Kalkulationen und Auswertungen,
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10.Betriebsentwicklung, insbesondere Investition und Finanzierung, Liquidität, Rentabilität und Stabilität,
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11.Digitalisierung,
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12.Datenschutz und Datenmanagement,
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13.berufsbezogene Rechtsvorschriften, insbesondere Vertragsrecht und Haftungsrecht, Arbeitsrecht und Sozialrecht,
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14.steuerliche Buchführung unter Beachtung von Steuerarten und -verfahren,
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15.Unternehmensgründung sowie
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16.Unternehmensabsicherung und Versicherungen.
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