9 lines
602 B
Markdown
9 lines
602 B
Markdown
# § 9 Berechnung der Zulage
|
|
|
|
(1) Die Zulage wird nach Stunden berechnet. Die Zeiten sind für jeden Kalendertag zu ermitteln, und das Ergebnis ist zu runden. Dabei bleiben Zeiten von weniger als zehn Minuten unberücksichtigt; Zeiten von zehn bis dreißig Minuten werden auf eine halbe Stunde, von mehr als dreißig Minuten auf eine volle Stunde aufgerundet.
|
|
|
|
(2) Als Tauchzeit gilt
|
|
1.für Helmtaucher die Zeit unter dem geschlossenen Taucherhelm,
|
|
2.für Schwimmtaucher die Zeit unter der Atemmaske,
|
|
3.bei Arbeiten in Druckkammern die Zeit von Beginn des Einschleusens bis zum Ende des Ausschleusens.
|