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# § 1 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses
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(1) Die zuständige Stelle kann berufliche Fortbildungsprüfungen zum Geprüften Fachwirt für Vertrieb im Einzelhandel und zur Geprüften Fachwirtin für Vertrieb im Einzelhandel nach den §§ 2 bis 8 durchführen, in denen die auf einen beruflichen Aufstieg abzielende Erweiterung der beruflichen Handlungsfähigkeit nachzuweisen ist.
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(2) Durch die Prüfung ist festzustellen, ob die notwendigen Kompetenzen vorhanden sind, um in unterschiedlichen Betriebsformen des Einzelhandels eigenständig und verantwortlich Fach-, Organisations- und Führungsaufgaben im Vertrieb wahrzunehmen und ob betriebswirtschaftliche und personalwirtschaftliche Managementinstrumente eingesetzt werden können. Dabei sollen gesellschaftliche, volkswirtschaftliche und rechtliche Rahmenbedingungen berücksichtigt werden. Dazu zählen insbesondere:
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1.Umsetzen und Fördern von Kunden- und Dienstleistungsorientierung im Vertrieb,
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2.Analysieren und Beurteilen der Auswirkungen einzelhandelsrelevanter Marktentwicklungen auf den Vertrieb,
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3.Erarbeiten und Umsetzen kundenorientierter und wirtschaftlicher Vertriebskonzepte und -lösungen,
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4.Konzipieren, Umsetzen und Auswerten von Marketingkonzepten für unterschiedliche Betriebstypen des Einzelhandels,
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5.Beurteilen, Auswählen und Einsetzen von Instrumenten des visuellen Marketings (Visual Merchandising),
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6.Steuern des Vertriebs mittels Kennzahlen,
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7.Steuern der Bestandsführung und Pflegen des Sortiments,
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8.Kooperieren mit Geschäftspartnern und internen Unternehmensbereichen, Kommunikation kunden- und dienstleistungsorientiert gestalten,
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9.Umsetzen serviceorientierter Konzepte,
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10.Führen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und Fördern ihrer beruflichen Entwicklung,
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11.Organisieren und Durchführen der Berufsausbildung,
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12.Umsetzen arbeitsorganisatorischer Veränderungen,
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13.Umsetzen des Qualitätsmanagements im Vertrieb und Fördern von Nachhaltigkeit.
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(3) Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum anerkannten Fortbildungsabschluss „Geprüfter Fachwirt für Vertrieb im Einzelhandel“ oder „Geprüfte Fachwirtin für Vertrieb im Einzelhandel“.
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