4 lines
186 B
Markdown
4 lines
186 B
Markdown
# § 88 Entstehung des Anspruchs auf Zulage
|
|
|
|
Der Anspruch auf die Zulage entsteht mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Altersvorsorgebeiträge geleistet worden sind (Beitragsjahr).
|