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lawgit/laws_md/entsorgfondsgzvereinnv/§4.md

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# § 4 Schriftliche Zahlungsaufforderung
Für Zahlungen nach § 8 Absatz 1 und 2 des Entsorgungsfondsgesetzes schickt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle dem Einzahlenden eine schriftliche Zahlungsaufforderung zu. In der Zahlungsaufforderung sind anzugeben:
1.wesentliche Gründe für die Zahlungsaufforderung,
2.Höhe des zu zahlenden Betrags,
3.Frist für die Leistung der Zahlung.