Files
lawgit/laws_md/entsorgfondsgzvereinnv/§4.md

400 B

§ 4 Schriftliche Zahlungsaufforderung

Für Zahlungen nach § 8 Absatz 1 und 2 des Entsorgungsfondsgesetzes schickt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle dem Einzahlenden eine schriftliche Zahlungsaufforderung zu. In der Zahlungsaufforderung sind anzugeben: 1.wesentliche Gründe für die Zahlungsaufforderung, 2.Höhe des zu zahlenden Betrags, 3.Frist für die Leistung der Zahlung.