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# § 9 Hilfsmerkmale
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Hilfsmerkmale bei der Erhebung sind:
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1.Name, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse des Unternehmens, des Betriebes oder der sonstigen Einrichtung,
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2.Name und Kontaktdaten der für Rückfragen zur Verfügung stehenden Personen,
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3.Art und Standort der Anlagen.
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Bei Betreibern von Elektrizitätsversorgungsnetzen ist der Standort der Anlage kein Hilfsmerkmal, sondern Erhebungsmerkmal nach § 3 Absatz 3 Satz 1 Nummer 3.
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