10 lines
943 B
Markdown
10 lines
943 B
Markdown
# § 2 Anwendungsbereich
|
|
|
|
Dieses Gesetz regelt
|
|
1.Ziele in Bezug auf den gesamtdeutschen End- und Primärenergieverbrauch, ohne damit eine Begrenzung des individuellen Verbrauchs von Unternehmen oder privaten Haushalten einzuführen,
|
|
2.jährliche Endenergieeinsparverpflichtungen für den Bund und die Länder durch strategische Maßnahmen sowie eine Energieeinsparverpflichtung durch Einzelmaßnahmen für öffentliche Stellen und die Pflicht zur Einführung von Energie- oder Umweltmanagementsystemen für öffentliche Stellen,
|
|
3.die Einrichtung von Energie- oder Umweltmanagementsystemen für Unternehmen,
|
|
4.die Erstellung und Veröffentlichung von Umsetzungsplänen von Endenergieeinsparmaßnahmen in Unternehmen,
|
|
5.Energieeffizienz- und Abwärmeanforderungen sowie Informationspflichten für Betreiber von Rechenzentren und Betreiber von Informationstechnik und
|
|
6.die Vermeidung, Verwendung sowie Auskunft über Abwärme für Unternehmen.
|