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lawgit/laws_md/einwv/§10.md

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# § 10 Anerkennungsvoraussetzungen
Ein Dienst zur Einwilligungsverwaltung wird auf Antrag anerkannt, wenn er
1.die Anforderungen des Teils 2 erfüllt und
2.ein Sicherheitskonzept nach § 12 vorgelegt hat.