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# § 8 Prüfungsbereich
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(1) Die Zwischenprüfung findet im Prüfungsbereich Edelsteinbearbeitung statt.
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(2) Im Prüfungsbereich Edelsteinbearbeitung soll der Prüfling nachweisen, dass er in der Lage ist,
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1.Arbeitsaufträge zu erfassen, Arbeitsschritte festzulegen und Arbeitsmittel auszuwählen,
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2.Edelsteine und gleichartige Werkstoffe nach Eigenschaften und Merkmalen zu unterscheiden,
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3.Zeichnungen zu lesen und nach Zeichnungen zu arbeiten,
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4.Schleiftechniken sowie Schleif- und Poliermittel festzulegen,
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5.Scheiben zum Schleifen und Polieren vorzubereiten,
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6.Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Anlagen unter Berücksichtigung ihres Verwendungszweckes auszuwählen und vorzubereiten,
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7.Betriebsstoffe hinsichtlich ihrer Verwendung einzusetzen,
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8.Edelsteine oder gleichartige Werkstoffe zu befestigen,
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9.Edelsteine oder gleichartige Werkstoffe zu bearbeiten und dabei Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz zu beachten und
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10.die Qualität von Oberflächen und Schliffformen zu prüfen.
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(3) Für den Nachweis nach Absatz 2 ist eines der folgenden Tätigkeitsfelder zugrunde zu legen:
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1.einen vertieften Steinschnitt nach Vorgaben zu gravieren und einen erhabenen oder einen vollplastischen Steinschnitt nach Vorgaben zu gravieren,
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2.einen Edelstein und einen gleichartigen Werkstoff nach Vorgaben zu trennen, in Form zu bringen, zu schleifen und zu polieren,
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3.einen Diamanten nach Zeichnung vorzuschleifen und einen Abrichtdiamanten mit Vierfachfacettenschliff anzufertigen oder
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4.einen getrennten Diamanten zu Grundformen zu schleifen und zu polieren und einen getrennten Diamanten auf Achtkant zu schleifen und zu polieren.
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Der Prüfungsausschuss wählt das Tätigkeitsfeld auf der Grundlage des betrieblichen Tätigkeitsschwerpunktes aus.
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(4) Der Prüfling soll zwei Prüfungsstücke anfertigen und die Arbeitsschritte mit praxisüblichen Unterlagen dokumentieren. Weiterhin soll der Prüfling Aufgaben schriftlich bearbeiten.
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(5) Die Prüfungszeit beträgt für die beiden Prüfungsstücke und die Dokumentation zusammen sieben Stunden. Für die schriftliche Bearbeitung der Aufgaben beträgt sie 120 Minuten.
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