Files
lawgit/laws_md/ebpensnog/§3.md

4 lines
260 B
Markdown

# § 3 Nachweise über die Verwendung der Zuschüsse
Der Bundesminister der Finanzen bestimmt im Benehmen mit dem Bundesrechnungshof, welche Nachweise die Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See über die Verwendung der Zuschüsse zu erbringen hat.