4 lines
431 B
Markdown
4 lines
431 B
Markdown
# § 11 Reise- und umzugskostenrechtliche Sonderregelungen
|
|
|
|
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr kann im Einvernehmen mit den Bundesministerien des Innern und für Heimat und der Finanzen ergänzende Bestimmungen über die Reise- und Umzugskosten für die Beamten beim Deutschen Wetterdienst erlassen, soweit dies auf Grund der Eigenart des Deutschen Wetterdienstes oder seiner Stellung im Wettbewerb erforderlich ist.
|