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# § 4 Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild
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(1) Die Berufsausbildung gliedert sich in:
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1.fachrichtungsübergreifende berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten,
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2.berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung
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a)Projektmanagement,
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b)Designkonzeption,
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c)Printmedien oder
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d)Digitalmedien,
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wobei in der Fachrichtung Printmedien eine der fachrichtungsspezifischen Wahlqualifikationen nach Absatz 6 und in der Fachrichtung Digitalmedien eine der fachrichtungsspezifischen Wahlqualifikationen nach Absatz 8 auszuwählen ist,
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3.sofern die Fachrichtung Printmedien oder Digitalmedien gewählt wird: berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der gewählten Wahlqualifikation sowie
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4.fachrichtungsübergreifende integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
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Die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind in Berufsbildpositionen und Wahlqualifikationen gebündelt.
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(2) Die Berufsbildpositionen der fachrichtungsübergreifenden berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
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1.Planen und Organisieren von Arbeitsprozessen,
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2.Gestalten von Medien,
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3.Erstellen, Bearbeiten und Beurteilen von Bild- und Grafikdaten,
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4.Erstellen ausgabespezifischer Produktionsdaten und
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5.Planen und Organisieren von Projekten.
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(3) Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Projektmanagement sind:
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1.Analysieren von Bedarfen und auftragsbezogenes Beraten,
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2.Entwickeln von Marketing- und Kommunikationsmaßnahmen,
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3.kaufmännisches Bearbeiten von Aufträgen,
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4.Präsentieren von Angeboten und Konzepten sowie
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5.Konzipieren, Durchführen und Abschließen von Projekten.
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(4) Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Designkonzeption sind:
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1.Analysieren von Kundenaufträgen und gestalterischen Bedarfen,
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2.Entwickeln von Ideen,
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3.Visualisieren von Entwürfen und Prototypen,
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4.Entwickeln und Präsentieren von Designkonzepten sowie
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5.Vorbereiten der Umsetzung von Designkonzepten.
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(5) Die Berufsbildpositionen der wahlqualifikationsübergreifenden berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Printmedien sind:
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1.Aufbereiten von Produktionsdaten für unterschiedliche Druckverfahren,
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2.Anwenden von Farbmanagement und
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3.Umsetzen von Qualitätssicherung.
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(6) Die Fachrichtung Printmedien beinhaltet folgende Wahlqualifikationen:
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1.Produzieren von Medienprodukten in konventionellen Druckverfahren,
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2.Produzieren mit personalisierten und variablen Daten im Digitaldruck,
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3.Erstellen von Reinzeichnungen,
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4.Erstellen von Fotografien und Videos,
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5.Erstellen von 3D-Grafiken und 3D-Bewegtbildern oder
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6.Produzieren von crossmedialen Medien.
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(7) Die Berufsbildpositionen der wahlqualifikationsübergreifenden berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Digitalmedien sind:
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1.Gestalten von Digitalmedien,
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2.Strukturieren und Programmieren von Digitalmedien sowie
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3.Erstellen von Prototypen und Steuern von Ausgabeprozessen.
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(8) Die Fachrichtung Digitalmedien beinhaltet folgende Wahlqualifikationen:
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1.Produzieren von interaktiven Medien,
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2.Produzieren von audiovisuellen Medien,
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3.datenbankgestütztes Produzieren von Medien,
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4.Erstellen von Fotografien und Videos,
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5.Erstellen von 3D-Grafiken und 3D-Bewegtbildern oder
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6.Produzieren von crossmedialen Medien.
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(9) Die Berufsbildpositionen der fachrichtungsübergreifenden, integrativ zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
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1.Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht,
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2.Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit,
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3.Umweltschutz und Nachhaltigkeit,
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4.digitalisierte Arbeitswelt,
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5.Kommunizieren und Kooperation fördern sowie
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6.Einhalten der rechtlichen Grundlagen der Medienproduktion.
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