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# § 26 Nutzungsvereinbarung
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Das Paul-Ehrlich-Institut veröffentlicht auf seiner Internetseite die Nutzungsvereinbarung, die nach § 21a Absatz 5 Satz 2 des Transfusionsgesetzes abzuschließen ist. Die Nutzungsvereinbarung muss insbesondere die folgenden Inhalte umfassen:
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1.die Vertragspartner der Nutzungsvereinbarung, die für die Datenverarbeitung Verantwortlichen sowie die am Forschungsvorhaben beteiligten Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter und Dritten unter Offenlegung, inwieweit diese die Daten verarbeiten,
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2.den Zweck und den Umfang der Datenverarbeitung,
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3.den Zeitraum, der für die Datenverarbeitung im Rahmen des Forschungsvorhabens voraussichtlich erforderlich ist,
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4.die Maßnahmen zur sicheren Datenverarbeitung sowie
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5.die Erklärung, dass die Publikationsgrundsätze des Registers nach § 27 beachtet und eingehalten werden.
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