6 lines
478 B
Markdown
6 lines
478 B
Markdown
# § 2 Anwendungsausnahmen
|
||
|
||
Diese Verordnung findet keine Anwendung auf Gesamtheiten von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Sinne des § 1 Nummer 2 Satz 4 des Rahmentarifvertrags für gewerbliche Arbeitnehmer im Dachdeckerhandwerk – Dach-, Wand- und Abdichtungstechnik – (RTV) – in der aus dem Anhang zur Anlage ersichtlichen Fassung,
|
||
1.deren Arbeitgeber anderweitig tarifvertraglich gebunden sind oder
|
||
2.die bei Arbeitgebern mit Sitz im Ausland beschäftigt sind.
|