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# § 27 Aufgaben der Verbandsversammlung
Die Verbandsversammlung wählt den Vorstand und dessen Vorsitzenden. Sie beschließt über
1.die Höhe der Umlagen und Beiträge;
2.den Haushaltsplan, die Jahresrechnung und die Verwendung von Erträgen;
3.die Entlastung des Vorstands;
4.die Änderung der Satzung;
5.den Erwerb, die Veräußerung und die Belastung von Grundstücken durch den Forstbetriebsverband;
6.die Auflösung des Forstbetriebsverbands;
7.die ihr in der Satzung zugewiesenen Angelegenheiten.