4 lines
218 B
Markdown
4 lines
218 B
Markdown
# § 38 Feststellung des Briefwahlergebnisses
|
|
|
|
Der für die Briefwahl eingesetzte Wahlvorstand stellt fest, wieviel durch Briefwahl abgegebene Stimmen auf die einzelnen Kreiswahlvorschläge und Landeslisten entfallen.
|