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# § 7 Prüfungsteil „Projektmanagement“
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Im Prüfungsteil „Projektmanagement“ hat die zu prüfende Person die Fähigkeit nachzuweisen, komplexe Projektaufgaben selbständig zu erfassen, darzustellen, zu beurteilen und zu lösen. In diesem Rahmen wird aus folgenden Qualifikationsinhalten geprüft:
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1.Projektvorbereitung:
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a)Erarbeiten, Vervollständigen oder Prüfen von Projektkalkulationen,
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b)Ermitteln des Personal- und Materialaufwands inklusive der notwendigen Ausstattung,
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c)Festlegen und Beschaffen der geeigneten Produktionstechnik,
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d)Dokumentieren des geplanten Workflows und des zugehörigen Zeitplans,
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e)Planen von sicherheits- und qualitätswirksamen Aktivitäten,
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f)Bewerten von Projektalternativen,
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g)Festlegen des Einsatzes von Archivmaterial,
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h)Sicherstellen der Einhaltung von Urheber- und Verwertungsrechten;
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2.Projektrealisation:
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a)Zusammenstellen und Disponieren geeigneter Produktionsteams,
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b)Unterweisen des internen und externen Personals,
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c)Planen und Disponieren des Material- und Technikeinsatzes,
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d)Inbetriebnehmen von Produktionssystemen,
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e)Organisieren des Datenmanagements,
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f)Gewährleisten der Einhaltung des Arbeits-, Gesundheits-, Umwelt- und Brandschutzes,
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g)Vorbereiten, Durchführen und Nachbereiten von Zwischenpräsentationen und Kundengesprächen,
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h)Nachkalkulieren und Einarbeiten von Änderungen,
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i)Anwenden von Controllinginstrumenten zur Überwachung von Budgets, Terminen und Qualitätszielen,
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j)Vorhalten von Havarielösungen;
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3.Projektabschluss:
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a)Durchführen von Projektabnahmen,
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b)Prüfen der Nachkalkulation und Veranlassen der Rechnungslegung,
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c)Sicherstellen der Aufbereitung, Verwaltung und Archivierung von produziertem Material,
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d)Überprüfen der Beachtung von Urheber-, Verwertungs- und Persönlichkeitsrechten,
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e)Kontrolle der Wartung und Pflege der Technik,
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f)Einleiten von Maßnahmen der Schadensabwicklung.
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