54 lines
2.7 KiB
Markdown
54 lines
2.7 KiB
Markdown
# § 4 Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild
|
|
|
|
(1) Die Berufsausbildung gliedert sich in:
|
|
1.wahlqualifikationsübergreifende berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten,
|
|
2.berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
|
|
a)in einer ersten Wahlqualifikation, die zwanzig Wochen dauern soll, und
|
|
b)in einer zweiten Wahlqualifikation, die zwölf Wochen dauern soll, sowie
|
|
|
|
3.wahlqualifikationsübergreifende, integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
|
|
Die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind in Berufsbildpositionen und Wahlqualifikationen als Teil des Ausbildungsberufsbildes gebündelt.
|
|
|
|
(2) Die Berufsbildpositionen der wahlqualifikationsübergreifenden berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
|
|
1.Bild- und Tonaufnahmen ohne Regieeinrichtungen herstellen,
|
|
2.audiovisuelle Medienprodukte mit Hilfe von Regieeinrichtungen herstellen,
|
|
3.Bild- und Tonmaterial nachbearbeiten,
|
|
4.Tonaufnahmen herstellen und bearbeiten und
|
|
5.Inhalte für Bild- und Tonproduktionen ausarbeiten und umsetzen.
|
|
|
|
(3) Als erste Wahlqualifikation ist eine der folgenden Wahlqualifikationen auszuwählen:
|
|
1.Kameraproduktionen,
|
|
2.Studio-, Außenübertragungs- und Bühnenproduktionen,
|
|
3.Postproduktion und
|
|
4.Ton.
|
|
|
|
(4) Als zweite Wahlqualifikation ist eine der folgenden Wahlqualifikationen auszuwählen:
|
|
1.Bild- und Tonaufnahmen unter Einsatz von erweiterter Produktionstechnik durchführen,
|
|
2.Kamerasysteme bei Studioproduktionen oder Außenübertragungen einrichten und einsetzen,
|
|
3.Regie-Serversysteme einsetzen,
|
|
4.Bildmischungen durchführen,
|
|
5.Medienpräsentationen bei Veranstaltungen durchführen,
|
|
6.Montageformen anwenden,
|
|
7.Farbkorrekturen gestalterisch einsetzen,
|
|
8.visuelle Effekte herstellen und gestalten,
|
|
9.Hörfunkproduktionen und -sendungen durchführen,
|
|
10.Sounddesign durchführen,
|
|
11.Musikproduktionen durchführen,
|
|
12.Audioproduktionen unter Livebedingungen durchführen,
|
|
13.redaktionell arbeiten,
|
|
14.eigenständig Beiträge herstellen,
|
|
15.fiktionale Formate produzieren und gestalten,
|
|
16.Inhalte für soziale Netzwerke entwickeln,
|
|
17.Produktionen organisieren und koordinieren und
|
|
18.produktionsbezogenes Datenmanagement unterstützen.
|
|
|
|
(5) Die Berufsbildpositionen der wahlqualifikationsübergreifenden, integrativ zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
|
|
1.Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht,
|
|
2.Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
|
|
3.Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
|
|
4.Umweltschutz,
|
|
5.kommunizieren und Kooperation fördern,
|
|
6.Projekte planen, durchführen und abschließen,
|
|
7.Gefährdungen bei Produktionen vermeiden und
|
|
8.rechtliche Grundlagen der Medienproduktion einhalten.
|