8 lines
376 B
Markdown
8 lines
376 B
Markdown
# § 83 Zusammenstellung der Änderungen
|
|
|
|
(1) Wurden in der zweiten Beratung Änderungen beschlossen, so lässt sie der Präsident zusammenstellen.
|
|
|
|
(2) Die Beschlüsse der zweiten bilden die Grundlage der dritten Beratung.
|
|
|
|
(3) Sind in der zweiten Beratung alle Teile eines Gesetzentwurfs abgelehnt worden, so ist die Vorlage abgelehnt und jede weitere Beratung unterbleibt.
|