4 lines
280 B
Markdown
4 lines
280 B
Markdown
# § 4 Wechsel der Mitglieder und Stellvertreter
|
|
|
|
Die Mitglieder und ihre Stellvertreter können abberufen werden, jedoch ist der Wechsel eines Mitgliedes oder seines Stellvertreters im Wege der Abberufung nur viermal innerhalb der gleichen Wahlperiode des Bundestages zulässig.
|