4 lines
274 B
Markdown
4 lines
274 B
Markdown
# § 5 Zahlungen für Kindererziehungszeiten
|
|
|
|
Zur pauschalen Abgeltung für die Beitragszahlung für Kindererziehungszeiten zahlt der Bund an die Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten für das Jahr 2001 einen Betrag in Höhe von 22.555.826.020 Deutsche Mark.
|