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lawgit/laws_md/bsv_1999/§3.md

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# § 3 Beitragszuschuß in der Alterssicherung
der Landwirte
(1) In Anlage 1 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte wird der monatliche Zuschußbetrag für das Kalenderjahr 1999 wie folgt festgesetzt:
[Tabelle]
(2) In Anlage 1 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte wird der monatliche Zuschußbetrag für das Beitrittsgebiet für das Kalenderjahr 1999 wie folgt festgesetzt:
[Tabelle]