Files
lawgit/laws_md/bsi-itsikv/§13.md

4 lines
345 B
Markdown

# § 13 Informationen für Verbraucher
Verbraucherinformationen zu Produkten mit der Freigabe zur Nutzung des IT-Sicherheitskennzeichens werden in der Sicherheitsinformation nach § 9c Absatz 2 des BSI-Gesetzes auf der Internetseite des Bundesamtes veröffentlicht. Davon unberührt bleiben die Bestimmungen der §§ 7 und 7a des BSI-Gesetzes.