6 lines
220 B
Markdown
6 lines
220 B
Markdown
# § 15 Abstimmungen
|
|
|
|
(1) Die Kollegien treffen ihre Entscheidungen einstimmig.
|
|
|
|
(2) Die Senate und der Große Senat entscheiden mit Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag.
|