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# § 4 Ausweise, Fahrkarten
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(1) Jedes Mitglied erhält vom Bundesrat einen Ausweis über seine Eigenschaft als Bundesratsmitglied. Die Mitglieder des Bundesrates erhalten außerdem Fahrkarten für die Deutsche Bahn AG.
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(2) Ausweise und Fahrkarten sind eine Woche nach Erlöschen der Mitgliedschaft zurückzugeben.
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