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# § 186 Aufgaben des Schatzmeisters
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(1) Der Schatzmeister verwaltet das Vermögen der Bundesrechtsanwaltskammer nach den Weisungen des Präsidiums. Er ist berechtigt, Geld in Empfang zu nehmen.
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(2) Über die Einnahmen und Ausgaben sowie über die Verwaltung des Vermögens hat er jährlich der Hauptversammlung Rechnung zu legen.
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