4 lines
212 B
Markdown
4 lines
212 B
Markdown
# § 164 Besondere Voraussetzung für die Zulassung
|
|
|
|
Bei dem Bundesgerichtshof kann als Rechtsanwalt nur zugelassen werden, wer durch den Wahlausschuß für Rechtsanwälte bei dem Bundesgerichtshof benannt wird.
|