4 lines
229 B
Markdown
4 lines
229 B
Markdown
# § 10 Mitführen von Vorschriften und Fahrplänen
|
|
|
|
Die geltenden Vorschriften über die Beförderungsentgelte, Beförderungsbedingungen und Fahrpläne sind mitzuführen. Den Fahrgästen ist auf Verlangen Einsicht zu gewähren.
|