4 lines
246 B
Markdown
4 lines
246 B
Markdown
# § 89 Regelung durch Satzung
|
|
|
|
Die näheren Bestimmungen über die Organe der Bundesnotarkammer und ihre Befugnisse trifft die Satzung. Die Satzung und deren Änderungen sind im amtlichen Verkündungsblatt der Bundesnotarkammer bekanntzumachen.
|