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# § 32 Voraussetzungen einer Beförderung
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Eine Beamtin oder ein Beamter kann befördert werden, wenn
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1.sie oder er nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung ausgewählt worden ist,
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2.im Fall der Übertragung einer höherwertigen Funktion die Eignung in einer Erprobungszeit nachgewiesen wurde und
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3.kein Beförderungsverbot vorliegt.
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