4 lines
238 B
Markdown
4 lines
238 B
Markdown
# § 42 Landesrechtliche Straf- und Bußgeldvorschriften
|
|
|
|
Die Länder können Straf- und Bußgeldbestimmungen für Verstöße gegen die von ihnen erlassenen Vorschriften treffen, soweit solche nicht schon in diesem Gesetz enthalten sind.
|