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# § 9 Unionspatent – Prüfungsteil theoretische Prüfung
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(1) Die theoretische Prüfung ist ein Teil der Schiffsführerprüfung. Sie wird als schriftliche oder digitale Prüfung, jeweils im Antwort-Wahl-Verfahren durchgeführt. Zur Beantwortung der Fragen muss der Bewerber aus jeweils vier Antwortvorschlägen eine oder mehrere Antworten durch Ankreuzen als richtig auswählen.
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(2) Die höchst zulässige Bearbeitungszeit für die theoretische Prüfung beträgt 120 Minuten.
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