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lawgit/laws_md/bibubaprofprv/§4.md

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# § 4 Gliederung und Handlungsbereiche der Prüfung
(1) Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen Teil und einem mündlichen Teil.
(2) Die Prüfung erstreckt sich auf die folgenden Handlungsbereiche:
1.Geschäftsvorfälle erfassen und nach Rechnungslegungsvorschriften zu Abschlüssen führen,
2.Jahresabschlüsse aufbereiten und auswerten,
3.betriebliche Sachverhalte steuerlich darstellen,
4.Finanzmanagement des Unternehmens wahrnehmen, gestalten und überwachen,
5.Kosten- und Leistungsrechnung zielorientiert anwenden,
6.ein internes Kontrollsystem sicherstellen,
7.Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit mit internen und externen Partnern sicherstellen.