6 lines
243 B
Markdown
6 lines
243 B
Markdown
# § 3 Wirkungen des Haushaltsplans
|
|
|
|
(1) Der Haushaltsplan ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen.
|
|
|
|
(2) Durch den Haushaltsplan werden Ansprüche oder Verbindlichkeiten weder begründet noch aufgehoben.
|