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# § 9 Unterstützung durch die Mitgliedsunternehmen
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Die Mitgliedsunternehmen sind verpflichtet, die Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation bei der Durchführung der übertragenen Aufgaben zu unterstützen. Insbesondere haben sie:
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1.den Unfallhergang zu untersuchen und bei der Aufklärung der Entstehung von Berufskrankheiten und dienstbedingten Erkrankungen mitzuwirken,
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2.Auskunft zu geben über die Art und Dauer der Beschäftigung, den Beschäftigungsort, den Zustand, die Behandlung sowie die Dienst- und Verdienstverhältnisse der verunfallten Bediensteten,
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3.auf Verlangen die für die Berechnung von Leistungen und Regressansprüchen maßgeblichen Beträge nachzuweisen,
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4.die Anträge der Beamtinnen und Beamten auf Ausgleich von Sachschäden an die Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation weiterzuleiten und bei der Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen und des Schadensumfangs mitzuwirken,
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5.die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen und die Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen sowie dienstbedingten Gesundheitsgefahren und zur Ersten Hilfe zu unterstützen und
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6.alle Tatsachen anzugeben, die für die Berechnung der zu erstattenden Kosten und zu erbringenden Vorschüsse notwendig sind.
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