4 lines
231 B
Markdown
4 lines
231 B
Markdown
# § 14 Nachfolge
|
|
|
|
Befugnisse und bei deren Auflösung noch nicht erledigte Aufgaben der Überleitungsanstalt Sozialversicherung und deren Geschäftsführers gehen auf den Präsidenten des Bundesamtes für Soziale Sicherung über.
|