4 lines
394 B
Markdown
4 lines
394 B
Markdown
# § 16 Informationen bei Einzelzahlung mittels rahmenvertraglich geregelten Zahlungsinstruments
|
|
|
|
Wird ein Zahlungsauftrag für eine Einzelzahlung über ein rahmenvertraglich geregeltes Zahlungsinstrument übermittelt, so ist nur der Zahlungsdienstleister, der Partei des Zahlungsdiensterahmenvertrags ist, verpflichtet, den Zahlungsdienstnutzer nach Maßgabe des Abschnitts 2 zu unterrichten.
|