4 lines
195 B
Markdown
4 lines
195 B
Markdown
# § 967 Ablieferungspflicht
|
|
|
|
Der Finder ist berechtigt und auf Anordnung der zuständigen Behörde verpflichtet, die Sache oder den Versteigerungserlös an die zuständige Behörde abzuliefern.
|