4 lines
238 B
Markdown
4 lines
238 B
Markdown
# § 946 Verbindung mit einem Grundstück
|
|
|
|
Wird eine bewegliche Sache mit einem Grundstück dergestalt verbunden, dass sie wesentlicher Bestandteil des Grundstücks wird, so erstreckt sich das Eigentum an dem Grundstück auf diese Sache.
|