4 lines
202 B
Markdown
4 lines
202 B
Markdown
# § 693 Ersatz von Aufwendungen
|
|
|
|
Macht der Verwahrer zum Zwecke der Aufbewahrung Aufwendungen, die er den Umständen nach für erforderlich halten darf, so ist der Hinterleger zum Ersatz verpflichtet.
|