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# § 542 Ende des Mietverhältnisses
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(1) Ist die Mietzeit nicht bestimmt, so kann jede Vertragspartei das Mietverhältnis nach den gesetzlichen Vorschriften kündigen.
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(2) Ein Mietverhältnis, das auf bestimmte Zeit eingegangen ist, endet mit dem Ablauf dieser Zeit, sofern es nicht
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1.in den gesetzlich zugelassenen Fällen außerordentlich gekündigt oder
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2.verlängert wird.
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