4 lines
287 B
Markdown
4 lines
287 B
Markdown
# § 2186 Fälligkeit eines Untervermächtnisses oder einer Auflage
|
|
|
|
Ist ein Vermächtnisnehmer mit einem Vermächtnis oder einer Auflage beschwert, so ist er zur Erfüllung erst dann verpflichtet, wenn er die Erfüllung des ihm zugewendeten Vermächtnisses zu verlangen berechtigt ist.
|