4 lines
226 B
Markdown
4 lines
226 B
Markdown
# § 205 Hemmung der Verjährung bei Leistungsverweigerungsrecht
|
|
|
|
Die Verjährung ist gehemmt, solange der Schuldner auf Grund einer Vereinbarung mit dem Gläubiger vorübergehend zur Verweigerung der Leistung berechtigt ist.
|