4 lines
242 B
Markdown
4 lines
242 B
Markdown
# § 2026 Keine Berufung auf Ersitzung
|
|
|
|
Der Erbschaftsbesitzer kann sich dem Erben gegenüber, solange nicht der Erbschaftsanspruch verjährt ist, nicht auf die Ersitzung einer Sache berufen, die er als zur Erbschaft gehörend im Besitz hat.
|