4 lines
194 B
Markdown
4 lines
194 B
Markdown
# § 1950 Teilannahme; Teilausschlagung
|
|
|
|
Die Annahme und die Ausschlagung können nicht auf einen Teil der Erbschaft beschränkt werden. Die Annahme oder Ausschlagung eines Teils ist unwirksam.
|