4 lines
391 B
Markdown
4 lines
391 B
Markdown
# § 1674 Ruhen der elterlichen Sorge für ein vertraulich geborenes Kind
|
|
|
|
Die elterliche Sorge der Eltern für ein nach § 25 Absatz 1 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes vertraulich geborenes Kind ruht. Die elterliche Sorge lebt wieder auf, wenn das Familiengericht feststellt, dass ein Elternteil ihm gegenüber die für den Geburtseintrag des Kindes erforderlichen Angaben gemacht hat.
|