4 lines
191 B
Markdown
4 lines
191 B
Markdown
# § 146 Erlöschen des Antrags
|
|
|
|
Der Antrag erlischt, wenn er dem Antragenden gegenüber abgelehnt oder wenn er nicht diesem gegenüber nach den §§ 147 bis 149 rechtzeitig angenommen wird.
|