4 lines
253 B
Markdown
4 lines
253 B
Markdown
# § 1307 Verwandtschaft
|
|
|
|
Eine Ehe darf nicht geschlossen werden zwischen Verwandten in gerader Linie sowie zwischen vollbürtigen und halbbürtigen Geschwistern. Dies gilt auch, wenn das Verwandtschaftsverhältnis durch Annahme als Kind erloschen ist.
|