4 lines
262 B
Markdown
4 lines
262 B
Markdown
# § 72 Erklärungen juristischer Personen des öffentlichen Rechts
|
|
|
|
Die bundes- oder landesrechtlich vorgeschriebene Beidrückung des Dienstsiegels bei Erklärungen juristischer Personen des öffentlichen Rechts wird durch die öffentliche Beurkundung ersetzt.
|